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   BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87   

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BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87 (https://dejure.org/1987,3380)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1987 - 4 StR 435/87 (https://dejure.org/1987,3380)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1987 - 4 StR 435/87 (https://dejure.org/1987,3380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß auch das Vergehen des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB schon gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB verjährt war, da zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden muß, daß er die Tat vor dem 17. Oktober 1976 begangen hat (BGHSt 18, 274).
  • BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98

    Verjährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung; Vergewaltigung; Lex

    Es ist demnach - worauf auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - nicht auszuschließen, daß auch diese Taten vor dem 30. Juni 1984 begangen worden sind, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt;

    Ausgehend von diesen Maßstäben ist angesichts des für den Monat Februar 2008 nicht sicher feststehenden Lieferzeitpunkts der Zigaretten zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Tat im Fall 1 der Urteilsgründe bereits in den ersten Tagen des Februar 2008 beendet war (zur Anwendung des Zweifelsatzes auf für die Verjährung bedeutsame Tatsachen vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2006 - 1 StR 224/06, StraFo 2006, 408 und vom 31. August 1987 - 4 StR 435/87, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

    Da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (vgl. BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1), ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß alle acht Taten vor dem 29. März 1999 und damit in rechtsverjährter Zeit begangen wurden, und daß sie daher auch nicht angeklagt worden sind.
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98

    Verjährung aufgrund Tatbegehung "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag";

    Hiervon ist zu Gunsten des Angeklagten hinsichtlich der genannten sechs Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes auszugehen, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96

    Verjährung bei Vergewaltigung

    Zugunsten des Angeklagten ist mithin für die Frage des Beginns der Verjährung gem. § 78 a StGB auf den 1. Januar 1975 abzustellen (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Bei der Frage, ob die Verfolgung unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung noch möglich ist, gilt der Zweifelssatz (BGHSt 18, 274; 23, 137; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05
    Da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (vgl. BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1), ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß alle acht Taten vor dem 29. März 1999 und damit in rechtsverjährter Zeit begangen wurden, und daß sie daher auch nicht angeklagt worden sind.
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 727/97

    Maßgeblichkeit des für den Beschuldigten günstigsten Tatzeitpunkts bei der

    Für die Frage der Verjährung ist jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 270/97

    Einzelne Verjährung der jeweiligen Gesetzesverstöße - Änderung des Schuldspruchs

    Hiervon ist zugunsten des Angeklagten auszugehen (vgl. BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

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